Zwei Hände, Handschlag

Honorar

Übernimmt Ihre Krankenversicherung das Honorar?

Psychologische Beratung, Sexualtherapie, Paartherapie, Supervision und Coaching sind grundsätzlich selbst zu zahlende Leistungen.

Wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie oder einer medizinisch indizierte Sexualtherapie  diagnostiziert, und sind Sie privat versichert oder besitzen eine private Krankenzusatzversicherung, so werden die Kosten möglicherweise erstattet. Dazu berate ich Sie gern. Grundsätzlich kann auch Psychotherapie in Eigenleistung bezahlt werden.

Für gesetzlich Versicherte, die eine Psychotherapie machen wollen, gibt es die Möglichkeit über die Ambulanz der APH Akademie für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychoanalyse Hamburg, APH gGmbH an mich vermittelt zu werden, so dass das Honorar für Psychotherapie laut der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) von der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV) getragen wird. Hierzu ist zuvor eine sogenannte Erstsicht in der APH-Ambulanz oder bei einem*r ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten*in notwendig.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich Selbstzahler*in bin?

Vorbeugen ist besser als Heilen!

Keine Wartezeiten!

Aufgrund der aktuell knappen Versorgungslage für Psychoherapie kommt es oft zu monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und den Beginn der Therapie. Dies ist für Sie als hilfesuchende Person eine schwierige Situation, da Sie vermutlich in einer akuten Lage sind und schnelle Unterstützung suchen. Für Selbstzahler*innen halte ich Termine bereit, die relativ kurzfristig für ein Erstgespräch in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie sich dann für die von mir empfohlene Vorgehensweise entscheiden, können wir zeitnah starten. So wird sich Ihre Situation und Befindlichkeit entsprechend schnell verbessern. Lebenszeit ist unsere wertvollste Ressource. 

Überbrückung von Wartezeiten!

Wenn Sie sich für eine kassenfinanzierte Therapie entschieden haben, aber noch mehrere Monate bis zu deren Beginn warten müssen, biete ich in dieser Zeit eine stabilisierende Krisenintervention an.

Psychotherapie wird nicht aktenkundig!

Eine durch die Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung geht zwangsläufig mit einer Diagnose einher. Diese wird von Ihrem Versicherungsträger dokumentiert und hat Einfluss auf einen Krankenkassenwechsel und Tarife. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherungen kann dadurch dauerhaft verwehrt oder erschwert bzw. deutlich verteuert sein.

Flexiblere Rahmenbedingungen!

Die Dauer der einzelnen Therapiesitzungen und des gesamten Therapieprozesses können individuell vereinbart werden.

Freie Anwendung von therapeutischen Verfahren und Methoden!

Kassenfinanzierte Psychotherapien sind auf die drei in Deutschland zugelassenen "Richtlinienverfahren" beschränkt: Das sind Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ich biete Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, kunst-, biblio- und tanztherapeutisch sowie mit Psychodrama-Methoden und unterschiedlichen Coaching- und sexualtherapeutischen Methoden und Tools zu arbeiten. Therapie darf auch Spaß machen, vielfälitig und spannend sein.

Honorare sind steuerlich absetzbar!

Was genau und in welchem Umfang steuerlich absetzbar ist, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Honorarinformationen


Sexualtherapie, Psychologische Beratung

  • 50 Minuten 125 EUR
  • 75 Minuten 187,50 EUR

Paartherapie, Paarberatung

  • 75 Minuten 250 EUR

Supervision und Coaching

  • auf Anfrage
  • zzgl. 19% Ust.

Die Bezahlung des Honorars erfolgt in bar, per Ec- oder Kreditkarte, bei entsprechender Bonität auch auf Rechnung.Die Dauer der Beratungen kann individuell angepasst werden. Das Honorar erhöht sich dann entsprechend.

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